Grüüün und Stromee ziehen sich zurück: Was Hunderttausende Stromkunden jetzt wissen müssen

Zwei Ökostromanbieter sorgen für Verunsicherung auf dem deutschen Energiemarkt: Grüüün und Stromee wollen ihre bisherige Belieferung von Privatkunden Ende Oktober 2026 einstellen beziehungsweise verändern. Zahlreiche Verbraucher stehen dadurch vor der Frage, wie es mit ihren Strom- und Gasverträgen weitergeht. Besonders problematisch sind mögliche vorzeitige Vertragsbeendigungen trotz vereinbarter Mindestlaufzeiten und Preisgarantien. Verbraucherschützer kritisieren das Vorgehen der Unternehmen. Für betroffene Haushalte gilt: Die Energieversorgung bleibt grundsätzlich gesichert, dennoch sollten sie ihre Verträge prüfen und sich rechtzeitig über Alternativen informieren.

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Grüüün und Stromee: Mehr als 300.000 Kunden könnten betroffen sein

Der angekündigte Rückzug der beiden Ökostromanbieter Grüüün und Stromee könnte weitreichende Folgen haben. Grüüün, eine Marke der Münch Energie GmbH & Co. KG, will seinen bundesweiten Stromvertrieb zum 31. Oktober 2026 einstellen. Das Unternehmen hatte nach eigenen Angaben im Sommer die Marke von 200.000 Stromkunden überschritten.

Auch Stromee, eine Energiemarke der Homee GmbH, hat seine Kunden darüber informiert, dass die Energiebelieferung ab November möglicherweise nicht mehr gewährleistet werden könne. Anders als bei Grüüün betrifft dies neben Stromverträgen auch Gasverträge.

Stromee hatte 2024 nach eigenen Angaben mehr als 100.000 Stromkunden. Zusammengerechnet ergibt sich damit eine Größenordnung von mehr als 300.000 Kunden. Wie viele Verträge tatsächlich vorzeitig beendet werden, ist allerdings offen. Die Zahlen stammen aus unterschiedlichen Zeiträumen und bilden nicht den aktuellen Vertragsbestand ab.

Warum stellt Grüüün seine Stromlieferungen ein?

Grüüün begründet seinen Rückzug mit den energiepolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland. Nach Angaben des Unternehmens könnten die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und Veränderungen bei den Regeln für den Netzanschluss erneuerbarer Energien die eigene Geschäftstätigkeit erheblich erschweren.

Der Anbieter argumentiert, dass die geplanten politischen Maßnahmen die Erzeugung von Ökostrom langfristig behindern könnten. Damit sieht Grüüün nach eigener Darstellung die Grundlage seines Geschäftsmodells gefährdet.

Allerdings handelt es sich um die Einschätzung des Unternehmens. Die angeführten Gesetzesänderungen waren zum Zeitpunkt der Rückzugsankündigung noch nicht beschlossen. Ob die geplanten Reformen die kurzfristige Beendigung bestehender Lieferverträge rechtfertigen können, ist rechtlich umstritten.

Besonders brisant ist die Situation für Kunden, die erst vor wenigen Monaten einen Vertrag abgeschlossen haben oder auf langfristige Preisgarantien vertrauten. Grüüün hatte in der Vergangenheit unter anderem mit einer Energiepreisgarantie von bis zu zehn Jahren geworben.

Stromee: Kundenübernahme durch SWK Energie sorgt für Kritik

Bei Stromee gibt es inzwischen weitere Entwicklungen. Wie die Fachzeitschrift für kommunale Wirtschaft am 14. Oktober berichtet, übernimmt die SWK Energie aus Krefeld im Rahmen einer Unternehmenstransaktion einen Teil der Energielieferverträge. Die SWK spricht dabei von einer Kundenzahl im niedrigen fünfstelligen Bereich.

Nach Angaben der SWK sollen die tatsächlich übernommenen Verträge zu den bisherigen Konditionen fortgeführt werden. Daneben erhielten Stromee-Kunden allerdings auch Angebote für einen Wechsel zu SWK Energie, über deren Annahme sie selbst entscheiden können.

Diese unterschiedlichen Vorgänge sorgen für Unklarheiten. Die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen kritisieren, dass Kunden teilweise widersprüchliche Informationen über das Ende ihrer bisherigen Versorgung erhalten hätten. Stromee habe in Schreiben eine mögliche Einstellung der Belieferung angekündigt, ohne immer ausdrücklich eine Vertragskündigung auszusprechen.

Ein betroffener Kunde berichtete der Fachzeitschrift, dass ihm ein Stromtarif angeboten worden sei, der rund 23 Prozent teurer als sein bisheriger Vertrag gewesen wäre. Bei Gas habe der Unterschied sogar 46 Prozent betragen. Diese Zahlen beziehen sich auf einen konkreten Einzelfall und lassen sich nicht auf alle Stromee-Kunden übertragen.

Die SWK begründete kurze Angebotsfristen mit schwankenden Beschaffungskosten am Energiemarkt. Die Verbraucherzentrale NRW sieht vor allem die unklare Kommunikation kritisch. Eine abschließende Stellungnahme von Stromee zu den Vorwürfen lag der Fachzeitschrift nach eigenen Angaben nicht vor.

Dürfen Stromanbieter laufende Verträge einfach kündigen?

Die kurzfristige Beendigung bestehender Strom- und Gasverträge wirft rechtliche Fragen auf. Grundsätzlich sind Energieversorger ebenso wie ihre Kunden an vereinbarte Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gebunden.

Wer beispielsweise einen Stromvertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwölf oder 24 Monaten abgeschlossen hat, kann grundsätzlich erwarten, während dieses Zeitraums zu den vereinbarten Bedingungen beliefert zu werden. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen möglich.

Das Verbraucherportal Finanztip hält deshalb zahlreiche kurzfristige Vertragsbeendigungen für rechtlich zweifelhaft. Insbesondere bei Grüüün könnte die Ankündigung im Oktober für ein Vertragsende bereits zum 31. Oktober mit bestehenden Kündigungsfristen kollidieren.

Eine pauschale Beurteilung ist jedoch nicht möglich. Entscheidend sind die individuellen Vertragsbedingungen, der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und die konkrete Erklärung des Unternehmens. Eine angekündigte Einstellung der Belieferung ist zudem nicht automatisch gleichbedeutend mit einer wirksamen Kündigung. Betroffene können sich deshalb bei einer Verbraucherzentrale beraten lassen und prüfen lassen, ob ihnen weiterhin Ansprüche aus ihrem bisherigen Vertrag zustehen.

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Was sollten Kunden von Grüüün und Stromee jetzt tun?

Wer einen Strom- oder Gasvertrag bei einem der beiden Anbieter besitzt, sollte nicht vorschnell handeln, die Situation aber auch nicht ignorieren. Diese sechs Schritte helfen dabei, die eigenen Rechte zu sichern und unnötige Kosten zu vermeiden.

  1. Vertragsunterlagen und Kündigung überprüfen

    Zunächst sollten Kunden ihre Vertragsunterlagen, die vereinbarte Mindestlaufzeit und mögliche Preisgarantien kontrollieren. Auch die Kündigungsfrist ist entscheidend. Wer ein Schreiben über das bevorstehende Lieferende erhalten hat, sollte dieses aufbewahren und prüfen, ob tatsächlich eine ausdrückliche Kündigung ausgesprochen wurde.

  2. Angebote anderer Stromanbieter vergleichen

    Betroffene müssen nicht automatisch zu einem von Grüüün oder Stromee vorgeschlagenen Partnerunternehmen wechseln. Es lohnt sich, verschiedene Tarife zu vergleichen. Dabei zählen nicht nur die monatlichen Abschläge, sondern vor allem der Arbeitspreis pro Kilowattstunde, der Grundpreis, die Vertragslaufzeit und die Preisgarantie.

  3. Einer möglicherweise unzulässigen Kündigung widersprechen

    Bestehen Zweifel an der Wirksamkeit einer Kündigung, können Kunden schriftlich widersprechen und auf die Einhaltung ihres bestehenden Vertrags bestehen. Dabei sollten sie ihre Vertragsnummer nennen und die vereinbarten Konditionen dokumentieren. Ein Widerspruch allein garantiert allerdings nicht, dass der bisherige Anbieter die Belieferung fortsetzt.

  4. Zählerstand zum Lieferende dokumentieren

    Endet die Belieferung tatsächlich, sollte der Zählerstand am letzten Liefertag abgelesen und möglichst mit einem Foto dokumentiert werden. Die Angaben sind wichtig für eine korrekte Schlussrechnung. Der Zählerstand sollte auch dem Netzbetreiber und dem anschließenden Energieversorger mitgeteilt werden.

  5. Abschlagszahlungen und Schlussrechnung kontrollieren

    Nach einem tatsächlichen Lieferende sollten Kunden bestehende Lastschriftmandate beziehungsweise Daueraufträge überprüfen und gegebenenfalls beenden, damit keine unberechtigten weiteren Abschläge eingezogen werden. Gleichzeitig sollten die Schlussrechnung sowie mögliche Guthaben und Bonusansprüche kontrolliert werden. Offene berechtigte Forderungen bleiben zu bezahlen.

  6. Mögliche Schadensersatzansprüche prüfen

    Müssen Kunden wegen einer unzulässigen Vertragsbeendigung in einen teureren Tarif wechseln, können unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche entstehen. Relevant ist insbesondere die Differenz zwischen den ursprünglich vereinbarten Kosten und den tatsächlichen Kosten einer Ersatzbelieferung oder eines neuen Vertrags. Betroffene sollten Belege aufbewahren und sich rechtlich beraten lassen.

Wird Kunden von Grüüün oder Stromee der Strom abgestellt?

Eine vollständige Unterbrechung der Stromversorgung müssen betroffene Haushalte wegen des angekündigten Lieferstopps grundsätzlich nicht befürchten. In Deutschland ist gesetzlich geregelt, dass die Versorgung von Haushaltskunden auch dann sichergestellt wird, wenn ein bisheriger Anbieter ausfällt oder ein Vertrag endet.

In solchen Fällen übernimmt der örtlich zuständige Grundversorger die Belieferung. Das sind häufig die regionalen Stadtwerke, allerdings nicht in jedem Fall.

Dabei ist zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung zu unterscheiden. Endet ein Vertrag regulär und kommt kein neuer Vertrag zustande, werden Haushalte in der Regel der Grundversorgung zugeordnet. Kann die Energieentnahme dagegen vorübergehend keinem Liefervertrag zugeordnet werden, greift unter bestimmten Voraussetzungen die Ersatzversorgung.

Die Ersatzversorgung ist grundsätzlich auf drei Monate begrenzt. Anschließend erfolgt bei Haushaltskunden ohne anderweitigen Vertrag der Übergang in die Grundversorgung. Ein Wechsel zu einem anderen Energieanbieter ist grundsätzlich auch während der Ersatzversorgung möglich.

Allerdings können die Kosten in der Grund- oder Ersatzversorgung höher ausfallen als im bisherigen Vertrag. Verbraucher sollten daher nach einem Lieferantenwechsel zeitnah prüfen, zu welchem Tarif sie beliefert werden und ob es günstigere Alternativen gibt.

Warum der Rückzug auch für den Energiemarkt wichtig ist

Der angekündigte Rückzug von Grüüün und Stromee verdeutlicht, welche Risiken für Verbraucher entstehen können, wenn Energieanbieter ihre Geschäftsmodelle verändern oder ihre Belieferung kurzfristig einstellen. Besonders problematisch wird dies, wenn Kunden langfristige Verträge abgeschlossen haben und nun mit höheren Preisen oder ungeklärten Vertragsverhältnissen konfrontiert werden.

Bereits während der Energiepreiskrise 2021 und 2022 hatten mehrere Stromanbieter ihre Belieferung eingestellt. Damals mussten zahlreiche Haushalte kurzfristig von örtlichen Grundversorgern übernommen werden. Der Energieversorger evm verweist in diesem Zusammenhang auf frühere Versorgungsübernahmen und hat auch für die aktuell betroffenen Haushalte in seinem Versorgungsgebiet die weitere Belieferung zugesichert.

Für die beiden Unternehmen sind die Ursachen und Konsequenzen allerdings unterschiedlich zu bewerten. Während Grüüün seinen Rückzug ausdrücklich angekündigt hat, besteht bei Stromee noch Unsicherheit darüber, welche Kundenverträge tatsächlich enden und welche durch die SWK Energie weitergeführt werden. Auch eine Insolvenz lässt sich aus den bisherigen Rückzugsankündigungen nicht ableiten. Eine bestätigte Insolvenz der beiden Unternehmen liegt nach den ausgewerteten Informationen nicht vor.

Grüüün und Stromee – jetzt handeln und unnötige Mehrkosten vermeiden

Der angekündigte Rückzug von Grüüün und die Veränderungen bei Stromee stellen zahlreiche Strom- und Gaskunden vor neue Herausforderungen. Besonders ärgerlich ist die Situation für Verbraucher, die auf langfristige Verträge und günstige Preisgarantien vertraut haben. Auch wenn die Energieversorgung grundsätzlich gesichert bleibt, drohen durch einen kurzfristigen Anbieterwechsel höhere Kosten.

Betroffene sollten deshalb ihre Vertragsunterlagen sorgfältig prüfen, mögliche Kündigungen hinterfragen und alternative Strom- und Gastarife vergleichen. Wer trotz laufender Vertragsbindung nicht mehr beliefert wird, sollte außerdem mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.

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Grüüün und Stromee: Die wichtigsten Fragen im Überblick

Was passiert mit laufenden Verträgen? Wird der Strom abgestellt? Und welche Rechte haben betroffene Kunden? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum angekündigten Rückzug der Energieanbieter.

Warum stellen Grüüün und Stromee die Stromversorgung ein?

Grüüün begründet seinen angekündigten Rückzug zum 31. Oktober 2026 mit den geplanten energiepolitischen Veränderungen in Deutschland. Insbesondere die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und neue Netzanschlussregeln sieht das Unternehmen kritisch. Auch Stromee verändert seine bisherige Energiebelieferung. Die Hintergründe und die vertraglichen Folgen sind jedoch nicht vollständig geklärt.

Wann endet die Stromlieferung bei Grüüün und Stromee?

Grüüün hat angekündigt, seine bundesweite Strombelieferung zum 31. Oktober 2026 einzustellen. Bei Stromee sollen ebenfalls zum Monatsende Veränderungen erfolgen. Allerdings werden bestimmte Kundenverträge von SWK Energie übernommen und nach deren Angaben zu bisherigen Konditionen fortgeführt. Kunden sollten deshalb ihre individuellen Mitteilungen prüfen.

Was sollten Kunden von Grüüün und Stromee jetzt tun?

Betroffene Kunden sollten zunächst ihre Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und mögliche Preisgarantien prüfen. Anschließend empfiehlt es sich, alternative Stromtarife zu vergleichen. Bei einer möglicherweise unzulässigen Kündigung kann ein schriftlicher Widerspruch sinnvoll sein. Zum tatsächlichen Lieferende sollte außerdem der Zählerstand dokumentiert werden.

Wird mir der Strom abgestellt, wenn mein Anbieter nicht mehr liefert?

Nein, wegen des Wegfalls des bisherigen Stromlieferanten kommt es normalerweise nicht zu einer Unterbrechung der Versorgung. Wenn kein neuer Stromliefervertrag besteht, übernimmt der örtliche Grundversorger im Rahmen der gesetzlichen Grund- oder Ersatzversorgung die Belieferung. Allerdings können die Preise höher sein als im bisherigen Vertrag.

Muss ich automatisch zu SWK Energie wechseln?

Nein. Stromee-Kunden sind nicht verpflichtet, ein neues Vertragsangebot von SWK Energie anzunehmen. Allerdings muss zwischen einer tatsächlichen Übernahme bestehender Verträge und einem freiwilligen Neuabschluss unterschieden werden. Kunden sollten prüfen, welcher Fall bei ihnen vorliegt und welche Konditionen gelten.

Darf Grüüün meinen Stromvertrag trotz Preisgarantie kündigen?

Eine Preisgarantie allein verhindert nicht jede Kündigung. Allerdings müssen Stromanbieter vereinbarte Mindestvertragslaufzeiten und gesetzliche beziehungsweise vertragliche Kündigungsfristen beachten. Ob die angekündigte Vertragsbeendigung zulässig ist, hängt vom jeweiligen Vertrag und den Umständen ab. Betroffene können die Kündigung durch eine Verbraucherzentrale prüfen lassen.

Kann ich Schadensersatz verlangen, wenn mein neuer Stromtarif teurer ist?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Wird ein laufender Stromvertrag unrechtmäßig vorzeitig beendet, können Kunden möglicherweise Ersatz für entstandene Mehrkosten verlangen. Entscheidend sind unter anderem die Wirksamkeit der Kündigung und die tatsächlich nachweisbaren finanziellen Nachteile. Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht automatisch.

Was passiert mit meinem Guthaben und bereits gezahlten Abschlägen?

Nach dem tatsächlichen Ende eines Strom- oder Gasvertrags muss der bisherige Anbieter eine Schlussrechnung erstellen. Bereits gezahlte Abschläge werden mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet. Ein daraus entstehendes Guthaben muss grundsätzlich erstattet werden. Kunden sollten ihre Schlussrechnung sorgfältig prüfen und fehlende Erstattungen schriftlich anmahnen.

Sind Grüüün und Stromee insolvent?

Eine Insolvenz von Grüüün oder Stromee ist durch die bisher ausgewerteten Informationen nicht bestätigt. Der angekündigte Rückzug aus der Energiebelieferung bedeutet nicht automatisch, dass ein Unternehmen zahlungsunfähig ist oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde.

Wo können sich betroffene Stromkunden Hilfe holen?

Betroffene können sich an die Verbraucherzentralen wenden, insbesondere wenn Kündigungen trotz laufender Vertragsbindung ausgesprochen wurden oder Unklarheiten über einen Anbieterwechsel bestehen. Auch die Schlichtungsstelle Energie kann bei Streitigkeiten mit Energieversorgern unterstützen, wenn zuvor eine Beschwerde beim Unternehmen erfolglos geblieben ist.

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Über den Autor:

Melvin Pöpping

Melvin Pöpping gründete MP Energie im Jahr 2022, um Unternehmen angesichts steigender Energiekosten und intransparenter Verträge gezielt zu unterstützen. Er entwickelte ein Geschäftsmodell, das den Energieeinkauf für Firmen effizienter und nachhaltiger gestaltet. Mit einem klaren Fokus auf Beratung, Transparenz und ökologische Verantwortung treibt er seitdem die Energiewende im Mittelstand voran.

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Quelle: aWATTar Marketdata (EPEX Day-Ahead, Deutschland). Umrechnung: €/MWh → ct/kWh.
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Quelle: aWATTar Marketdata (EPEX Day-Ahead, Deutschland). Umrechnung: €/MWh → ct/kWh.